Feierlicher Akt in der Walburgagruft
Die am 2. März 2021 erfolgte Aufnahme der Kulturform „Verehrungspraktiken der hl. Walburga in Eichstätt“ in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes – wir berichteten davon am 3. März – fand nun sozusagen die offizielle Besiegelung: Am Vormittag des 13. September 2021 überreichte Herr Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker unserer Äbtissin M. Hildegard Dubnick OSB in der sog. oberen Walburgagruft die Urkunde und die dazugehörige offizielle Plakette.
Die Walburgagruft, Herz der Verehrung der hl. Walburga, ist, wie Herr Minister Füracker betonte, wahrlich der passendste Ort für einen solchen feierlichen Akt. Geben doch die unzähligen Votivbilder und Votivgaben sprechendes Zeugnis für die Verehrungspraktiken durch die Jahrhunderte bis hinein in die Gegenwart. Die Walburgaverehrung mit ihrer langen Tradition habe, so Füracker, gleichsam als ein Gegengewicht in unserer schnelllebigen Zeit einen hohen Stellenwert. Von großer Bedeutung sei auch die Tatsache, dass die Verehrungspraktiken der hl. Walburga weltweit, sehr vielfältig und offen für alle Menschen seien. Der Minister dankte in sehr herzlicher Weise der Initiatorin dieses Antrags, Frau Dr. Claudia Grund, Leiterin des Fachbereichs Kultur und Denkmalpflege im Bistum Eichstätt, sowie Altäbtissin Franziska Kloos OSB und der Archivarin Sr. Maria Magdalena Zunker OSB, die als Arbeitsgruppe den Antrag auf den Weg gebracht und bearbeitet hatten. Minister Füracker zeigte sich sehr interessiert an den Erläuterungen zu Gruft und Kirche von Herrn Domkapitular Josef Blomenhofer und der Eichstätter Landtagsabgeordneten Tanja Schorer-Dremel.
Am Schluss der Feier dankte Mutter Hildegard Herrn Staatsminister Füracker für sein Kommen und überreichte ihm ein Fläschchen Walburgisöl in einem im Kloster gefertigten sog. Köfferchen, was ihn sichtlich freute.