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03.03.2021

Aufnahme ins Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Sozusagen als nachträgliches Geschenk zum diesjährigen Walburgafest ging am 2. März die Nachricht ein, daß eine der beiden Neuaufnahmen in das Bayerische
Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes den Titel trägt: "Verehrungspraktiken der hl. Walburga in Eichstätt".

aus dem Pressetext:
 „Immaterielles Kulturerbe stiftet Identität und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt! Dieser vielfältige Schatz wird von engagierten Bürgerinnen und Bürgern bewahrt, weitergegeben und dabei immer auch geprägt von Veränderung und Neuinterpretation. So bleiben die Traditionen lebendig und überdauern auch schwierige Zeiten“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Unsere kulturellen Schätze wie Bräuche, Feste, Musik, Naturwissen und traditionelle Handwerkstechniken sind wichtiger Bestandteil unserer Heimat. Die Pflege und der Erhalt der Traditionen genießen in Bayern einen sehr hohen Stellenwert. Das Bayerische Landesverzeichnis wird nun wieder um eine Kulturform und ein gutes Praxisbeispiel erweitert – die Verehrungspraktiken der hl. Walburga in Eichstätt und die Erhaltung und Vermittlung des Fassbinderhandwerks in Tirschenreuth“, teilt Füracker mit.
 Verehrungspraktiken der hl. Walburga in Eichstätt:
Betreut durch die Benediktinerinnen der Abtei St. Walburg hat sich das Grab der hl. Walburga († 779) in Eichstätt zu einem weltweiten Zentrum der Walburga-Verehrung entwickelt. Diese umfasst verschiedene Praktiken, die vom Besuch des Gnadenortes (Wallfahrt) über Seelsorge, den Gebrauch des von den Nonnen ausgeteilten „Walburgisöls“ und Votivgaben bis hin zu Führungen und Forschungsarbeiten reichen. Unabhängig von Glaubensrichtungen spiegeln sich in den unterschiedlichsten Anliegen der Hilfesuchenden religiöse und profane Vorstellungen von Heilung und von „Heiligen Orten“ wider.

 
Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, die einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmachen, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis, das nun 56 Eintragungen enthält. „Das Bayerische Landesverzeichnis soll das öffentliche Bewusstsein für dieses bedeutsame Erbe stärken und die kulturelle Vielfalt in Bayern sichtbar machen.“, betont Füracker.

Auf Initiative und mit großer Unterstützung der Eichstätter Kunsthistorikerin Dr. Claudia Grund, der Leiterin des Fachbereichs Kultur und Denkmalpflege im Bistum Eichstätt, hatte sich die Abtei St. Walburg im letzten Jahr um die Aufnahme der Walburgaverehrung in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes beworben. Damit war natürlich ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand von seiten der Archivarin Sr. Maria Magdalena Zunker OSB verbunden, die sich in Zusammenarbeit mit Altäbtissin Mutter Franziska Kloos OSB mit den Richtlinien und Fragestellungen des Antrags auseinandersetzte. Prof. Helmut Flachenecker, Universität Würzburg, schrieb nicht nur ein sehr bekräftigendes Gutachten, sondern wirkte maßgeblich bei der Endredaktion des Antrags mit.
Allen Beteiligten sei hiermit für ihre Bemühungen und ihren Einsatz ein herzliches Vergelt's Gott gesagt!